Häufig gestellte Fragen zu Casinos ohne Schweizer Bewilligung
Häufig gestellte Fragen
„Ohne Sperrdatei“ spielt auf das deutsche System OASIS an, das es in der Schweiz so nicht gibt. Hierzulande melden Casinos, Swisslos und die Loterie Romande gemeinsam an ein eigenes Register, wer sich vom Spiel ausschliessen liess. Die fünf auf dieser Seite verglichenen Anbieter sind an dieses Register nicht angeschlossen, weil ihnen die schweizerische Bewilligung fehlt.
Nein. Keiner der fünf hier verglichenen Anbieter besitzt eine schweizerische Bewilligung. Eine legale Online-Erweiterung dürfen nur Schweizer Landcasinos mit Konzession anbieten. Wer bei einem der fünf Anbieter spielt, tut dies ohne Schweizer Aufsicht durch ESBK oder Gespa.
Die Angaben unterscheiden sich je Anbieter, durchgängig genannt werden aber Visa und Mastercard, die E-Wallets Skrill und Neteller, ecoPayz sowie Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, USDT). TWINT, PostFinance, Trustly, Sofortüberweisung, Giropay, Paysafecard und PayPal sind bei keinem der fünf Anbieter bestätigt. Ein CHF-Konto führen ausserdem nicht alle: Manche Anbieter rechnen ausschliesslich in Euro.
Laut Anbieterangaben dauern Auszahlungen bei Kingmaker, Casinova, Cleobetra und BetRepublic 0–48 Stunden, bei Betwest 0–24 Stunden; Bank- und Kartenzahlungen können länger dauern. Massgeblich sind die Angaben in den jeweiligen Bonusbedingungen, nicht eigene Erfahrungswerte.
Bei der ESBK selbst liegt dieses Verzeichnis nicht: Die Behörde bestätigt ausdrücklich, dass sie „keinen Zugriff auf dieses Register“ hat. Gesperrte Personen bleiben trotzdem von Spielbankenspielen und Online-Grossspielen ausgeschlossen, eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten wieder aufheben. Weil den fünf hier verglichenen Anbietern die schweizerische Bewilligung fehlt, sind sie an dieses Verzeichnis nicht angeschlossen – ein Schweizer Beschwerdeweg oder Spielerschutz greift für sie deshalb nicht.
Ja. Alle fünf Anbieter sind für mobile Browser optimiert, eine separate App ist nicht nötig. Das ändert nichts an der rechtlichen Lage: Auch auf dem Smartphone bleibt es ein Angebot ohne schweizerische Bewilligung.